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   VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22   

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VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22 (https://dejure.org/2022,14902)
VG Köln, Entscheidung vom 31.05.2022 - 10 L 754/22 (https://dejure.org/2022,14902)
VG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 10 L 754/22 (https://dejure.org/2022,14902)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 19 B 1066/16

    Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung im Schulaufnahmeverfahren zur

    Auszug aus VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22
    Ob und inwieweit bei der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung des Schulleiters eines Gymnasiums - zumal im Eilverfahren - auch die Organisationsentscheidung des Schulträgers über der Zahl der Eingangsklassen als Rahmenfestlegung zu berücksichtigen ist, vgl. insoweit bezüglich einer Grundschule OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 -, juris, Rn. 22 ff., kann offenbleiben, vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2021 - 18 L 1384/21 -, juris, Rn. 13.

    Dem Schulträger steht bei seiner Organisationsentscheidung ein weiter Ermessensspielraum zu, dessen gerichtliche Überprüfung nach dem Rechtsgedanken des für Ermessensverwaltungsakte geltenden § 114 Satz 1 VwGO auf die Kontrolle beschränkt ist, ob der Schulträger von seinem Organisationsermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 -, juris, Rn. 22 ff. (zur Grundschule).

  • VG Düsseldorf, 02.08.2021 - 18 L 1384/21
    Auszug aus VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22
    Soweit die erkennende Kammer einen solchen Anspruch in der Vergangenheit im Eilverfahren durch eine vorläufige Aufnahme gesichert hat, vgl. Beschluss vom 19. Juni 2020 - 10 L 819/20 -, juris, Rn. 52, wird sie hieran in Konstellationen wie der vorliegenden ggf. nicht mehr festhalten, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2021 - 10 L 829/21 -, juris, Rn. 24 ff; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2021 - 18 L 1384/21 -, juris, Rn. 5, das bei Fehlern im Aufnahmeverfahren einen Anspruch auf vorläufige Durchführung eines erneuten Aufnahmeverfahrens in Betracht zieht.

    Ob und inwieweit bei der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung des Schulleiters eines Gymnasiums - zumal im Eilverfahren - auch die Organisationsentscheidung des Schulträgers über der Zahl der Eingangsklassen als Rahmenfestlegung zu berücksichtigen ist, vgl. insoweit bezüglich einer Grundschule OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 -, juris, Rn. 22 ff., kann offenbleiben, vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2021 - 18 L 1384/21 -, juris, Rn. 13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 19 B 1153/18

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme an einer weiterbildenden Schule (hier: 5

    Auszug aus VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22
    Als Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW ist sie bei der Berechnung der Aufnahmekapazität für den Schulleiter nach § 59 Abs. 11 Satz 2 SchulG NRW verbindlich, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2018 - 19 B 1153/18 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2021 - 19 B 1159/21

    1. Die Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden Schule ist gesetz- oder

    Auszug aus VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22
    Für das Auswahlverfahren am AMG ist es irrelevant, ob die Eltern ihre Kinder noch an anderen Gymnasien angemeldet haben, was rechtlich zulässig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2021 - 19 B 1159/21 -, juris.
  • VG Köln, 23.06.2021 - 10 L 829/21
    Auszug aus VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22
    Soweit die erkennende Kammer einen solchen Anspruch in der Vergangenheit im Eilverfahren durch eine vorläufige Aufnahme gesichert hat, vgl. Beschluss vom 19. Juni 2020 - 10 L 819/20 -, juris, Rn. 52, wird sie hieran in Konstellationen wie der vorliegenden ggf. nicht mehr festhalten, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2021 - 10 L 829/21 -, juris, Rn. 24 ff; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2021 - 18 L 1384/21 -, juris, Rn. 5, das bei Fehlern im Aufnahmeverfahren einen Anspruch auf vorläufige Durchführung eines erneuten Aufnahmeverfahrens in Betracht zieht.
  • VG Köln, 19.06.2020 - 10 L 819/20
    Auszug aus VG Köln, 31.05.2022 - 10 L 754/22
    Soweit die erkennende Kammer einen solchen Anspruch in der Vergangenheit im Eilverfahren durch eine vorläufige Aufnahme gesichert hat, vgl. Beschluss vom 19. Juni 2020 - 10 L 819/20 -, juris, Rn. 52, wird sie hieran in Konstellationen wie der vorliegenden ggf. nicht mehr festhalten, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2021 - 10 L 829/21 -, juris, Rn. 24 ff; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2021 - 18 L 1384/21 -, juris, Rn. 5, das bei Fehlern im Aufnahmeverfahren einen Anspruch auf vorläufige Durchführung eines erneuten Aufnahmeverfahrens in Betracht zieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2023 - 19 B 637/23

    Schulaufnahme; Gymnasium; Aufnahmekapazität; Obergrenze; Aufnahmekriterien;

    OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2021 - 19 B 1325/21 -, juris, Rn. 6, vom 14. Juni 2021 - 19 B 584/21 -, juris, Rn. 8 m. w. N., vom 21. März 2016 - 19 B 996/15 -, juris, Rn. 8 (jeweils zu § 1 Abs. 3 Satz 4 Nrn. 1 bis 5 AO-GS), vom 13. Dezember 2013 - 19 A 2054/13 -, juris, Rn. 6, 14 ff., und vom 14. Oktober 2008 - 19 B 1352/08 -, juris, Rn. 3; VG Aachen, Beschluss vom 19. August 2022 - 9 L 522/22 -, juris, Rn. 40 m. w. N.; VG Münster, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 L 415/22 -, juris, Rn. 33; VG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 10 L 754/22 -, juris, Rn. 46; VG Düsseldorf, Urteil vom 5. November 2008 - 18 K 3662/08 -, juris, Rn. 28.
  • VG Aachen, 19.08.2022 - 9 L 522/22

    Schulaufnahme; Aufnahmekapazität; Schuleinzugsbereich; Schulweg; Härtefall; ADS;

    vgl. VG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 10 L 754/22 -, juris, Rn. 8 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2021 - 18 L 1384/21 -, juris, Rn. 5.
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